Besucher, die Indien aus geschäftlichen Gründen bereisen, können Geschäftsvisa bis zu 6 Monaten für mehrmalige Einreisen beantragen. Längerfristige Geschäftsvisa bis zu 5 Jahren für mehrmalige Einreisen können ebenso gewährt werden, wenn es sich um regelmäßig Reisende und Techniker/Fachkräfte handelt, die Indien aufgrund von bilateraler Abkommen oder Joint-Venture-Projekten mit Zustimmung der indischen Regierung bereisen. Mit einem Geschäftsvisum kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden.
Für Geschäfts- und Arbeitsvisa
gelten neue Bestimmungen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Einreichung auch die Rubrik "Häufig gestellte Fragen" genau zu studieren. Bei Unklarheiten betreffend der Kriterien für Geschäfts- und Arbeitsvisa können Sie uns unter info.aut@blsinternational.net erreichen oder kontaktieren Sie direkt das Konsulat in Wien unter cons2.vienna@mea.gov.in