Ein Arbeitsvisum wird für hochqualifiziertes Personal bestimmter Berufsgruppen zur Arbeitsaufnahme bei Unternehmen mit Sitz in Indien ausgestellt. Antragsteller müssen ihren Dienstvertrag bei Einreichung vorlegen; aus diesem muss das Gehalt, die berufliche Eignung/Qualifikation sowie sämtliche anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hervorgehen; ebenso ist ein Nachweis des Arbeitsgebers über die Zugehörigkeit zur zuständigen indischen Wirtschaftskammer beizubringen.
Für Geschäfts- und Arbeitsvisa
gelten neue Bestimmungen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Einreichung auch die Rubrik "Häufig gestellte Fragen" genau zu studieren. Bei Unklarheiten betreffend der Kriterien für Geschäfts- und Arbeitsvisa können Sie uns unter info.aut@blsinternational.net erreichen oder kontaktieren Sie direkt das Konsulat in Wien unter cons2.vienna@mea.gov.in