Antwort: Die maximale Gültigkeit eines Touristenvisums beträgt ein Jahr. In der Regel werden Touristenvisa bis zu 6 Monaten ausgestellt (je nach angegebener Reisedauer). Ein Jahresvisum erfordert eine Sondergenehmigung des Indischen Konsulats und ist schriftlich mittels eines separaten Begleitbriefs zu begründen (in englischer Sprache).
Antwort: Ein Jahresvisum kann jenen erteilt werden, die sich in Indien zu touristischen Zwecken länger als 6 Monate aufhalten möchten, und zwar sowohl durchgehend als auch mit Unterbrechungen. Ein solches Visum kann auch für mehrmalige Einreisen ausgestellt werden, soferne der Antragsteller seine Reisepläne vorlegt. Im Falle eines Jahresvisums muss der Antragsteller allerdings zwischen einer Aus- und einer neuerlichen Einreise eine Pause von 2 Monaten einhalten. Ebenso muss er sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft fremdenpolizeilich registrieren lassen, wenn er beabsichtigt, sich mehr als 180 Tage lang durchgehend in Indien aufzuhalten.
Inhaber von Halbjahresvisa (egal ob für ein- oder mehrmalige Einreise) müssen sich nicht bei der Fremdenpolizei melden; die 2-Monats-Regel gilt auch nicht für sie.
Bitte beachten Sie: die 2-Monats-Regel zwischen zwei Aufenthalten bezieht sich ausschließlich auf Inhaber von Touristenvisa; sie gilt auch nicht für Inhaber von PIO oder OCI Cards.
Antwort: Ein Touristenvisum gestattet nur Tätigkeiten, deren Zweck ausschließlich der Erholung oder der Besichtigung von Natur- oder Kulturdenkmälern dient. Ein Inhaber eines Touristenvisums darf keinerlei andere Zwecke verfolgen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass der Aufenthaltszweck im Antragsformular genau definiert ist; der zuständige Visa Officer wird Sie diesbezüglich eingehend beraten.
Antwort: Nein. Zwischen der Ausreise und einer neuerlichen Antragstellung müssen zwei Monate (60 Tage) vergehen.
Antwort: Ja, mit einem Touristenvisum kann man generell in alle Landesteile. Es gibt jedoch Gebiete, die für ausländische Touristen nur eingeschränkt zugänglich sind. Darunter fallen einige Staaten im Norden/Nordosten, die für Ausländer eine sogenannte "Inner Line Permit" vorschreiben. Diese Genehmigung wird von der Regierung des jeweiligen Bundesstaates ausgestellt. Einige andere Gebiete dürfen von Touristen nur für einen limitierten Zeitraum (sieben bis vierzehn Tage) besucht werden; für diese Gebiete kann die Indische Botschaft in Wien im Rahmen des Visumsantrages die erforderliche Genehmigung erteilen; aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle geplanten Reiseziele genau angeführt und gegebenenfalls auch die Gründe für einen solchen Besuch angegeben werden.
Antwort: Ein Geschäftsvisum wird von einem ausländischen Staatsbürger benötigt, der Indien zum Zwecke der Geschäftserrichtung, -anbahnung oder des Handels bereist. Ein solches Visum wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt: a) Der Antragsteller ist eine Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Erfahrung im betreffenden Geschäftsbereich. b) Der Antragsteller beabsichtigt NICHT, das Gewerbe des Geldverleihers oder nur Handel in geringem Umfang aufzunehmen oder eine Vollzeitanstellung in Indien mit regulären Gehaltszahlungen anzunehmen. c) Die Möglichkeit eines Geschäftsvisums haben ebenso Führungskräfte, Spezialarbeitskräfte oder Reiseleiter, die Indien aus folgenden Gründen bereisen: Tätigkeiten, die mit Projekten von nationaler Wichtigkeit zusammen hängen, einschließlich jener, die von öffentlicher Seite durchgeführt werden, sowie die Durchführung von Geschäftsreisen ausländischer Staatsbürger bzw. damit zusammenhängender Tätigkeiten. d) Ein ausländischer Staatsbürger unterwirft sich automatisch allen anderen Bestimmungen wie z.B. die Zahlung von Steuern etc. e) Die Gewährung eines Geschäftsvisums unterliegt allen von der indischen Regierung auferlegten Bestimmungen auf Basis internationaler Abkommen mit anderen Staaten. f) Das Geschäftsvisum muss in jenem Staat ausgestellt werden, dessen Nationalität der Antragsteller besitzt bzw. in dem sich der feste Wohnsitz des Antragstellers seit mindestens 2 Jahren befindet.
Antwort: a) Ausländische Staatsbürger, die Indien zum Zwecke der Geschäftserrichtung, -anbahnung oder des Handels bereisen. b) Ausländische Staatsbürger, die in Indien mit industriellen, gewerblichen oder Konsumgütern Handel treiben wollen. c) Ausländische Staatsbürger, die in Indien an geschäftlichen Besprechungen, Tagungen oder Meetings teilnehmen. d) Ausländische Staatsbürger, die indische Arbeitskräfte rekrutieren möchten. e) Ausländische Staatsbürger, die Geschäftspartner und/oder Führungskräfte der betreffenden Firma sind. f) Ausländische Staatsbürger, die an Ausstellungen oder Messen mitarbeiten oder teilnehmen. g) Ausländische Kunden, die betreffend Waren und Dienstleistungen aus Indien Geschäftsbeziehungen zu indischen Verkäufern oder potentiellen Verkäufern unterhalten, die Produktqualität kontrollieren, Bestellungen machen, weitere Lieferungen verhandeln etc. h) Ausländische Experten/Spezialisten, die im Rahmen eines Kurzaufenthaltes den Arbeitsfortschritt eines laufenden Projektes kontrollieren, Besprechungen mit indischen Kunden abhalten und/oder hochwertige technische Anleitungen geben. i) Ausländische Staatsbürger, die in Indien vor- oder nachbereitende Vertriebsaktivitäten ausüben, die nicht mit der tatsächlichen Durchführungen eines Vertrages oder Projektes zu tun haben j) Ausländische Auszubildende multinationaler Konzerne, die an internen Schulungen in lokalen Niederlassungen der betreffenden Firma in Indien teilnehmen. k) Ausländische Studenten, die ein von AIESEC unterstütztes Projekt-Praktikum in Firmen oder Industriebetrieben ableisten.
Antwort: Ein Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreiseerlaubnis wird für einen individuellen Zeitraum, aber höchstens bis zu 5 Jahren gewährt. Die zuständige Indische Vertretung behält sich vor, für jede Einreise Aufenthaltsbedingungen festzulegen.
Antwort: a) Der ausländische Staatsbürger muss ein gültiges Reisedokument und eine gültige Wiedereinreiseerlaubnis besitzen, falls diese für das betreffende Land erforderlich ist. b) Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel und entsprechende Kenntnisse des angestrebten Geschäftszweiges c) Ein Einladungsschreiben der indischen Firma, in dem der Reisezweck sowie die Visumsgültigkeit genau spezifiziert werden. d) Ein Entsendungsschreiben der österreichischen Firma, in deren Namen der Antragsteller nach Indien reist. e) Eine zweite Ausfertigung aller vorgenannten Dokumente inkl. des Antragsformulares.
Antwort: Ein Arbeitsvisum wird ausländischen Staatsbürgern, die in Indien eine unselbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, unter folgendem Bedingungen gewährt: a) Der Antragsteller ist eine ausgebildete Fachkraft, die von einer Gesellschaft, Organisation, einem Industriebetrieb oder einem Unternehmen in Indien auf Vertragsbasis oder in einem Angestelltenverhältnis auf höherer Ebene beschäftigt wird, z.B. eine technische Spezialarbeitskraft, ein leitender Angestellter etc. b) Ein Arbeitsvisum wird nicht für jene Arbeitsplätze erteilt, für die es eine ausreichende Anzahl qualifizierter indischer Arbeitskräfte gibt. c) Ein Arbeitsvisum wird nicht für allgemeine Arbeiten wie Sekretariats- oder Bürotätigkeiten erteilt. d) Das Arbeitsvisum muss in jenem Staat ausgestellt werden, dessen Nationalität der Antragsteller besitzt bzw. in dem sich der feste Wohnsitz des Antragstellers seit mindestens 2 Jahren befindet. e) Die indische Firma/Organisation, die ausländische Staatsbürger für die Durchführung von Projekten oder Verträgen beschäftigt, ist für deren Verhalten während ihres Aufenthalts in Indien und ebenso für deren fristgerechte Ausreise im Falle des Visumsablaufes verantwortlich. f) Ein ausländischer Staatsbürger unterwirft sich automatisch allen anderen Bestimmungen wie z.B. gegebenenfalls die Zahlung von Steuern etc.
Antwort: Gemäß der bereits oben angeführten Bestimmungen können folgende Personen ein Arbeitsvisum beantragen: a) Ausländische Staatsbürger, die Indien aufsuchen, um ein Projekt auszuführen oder einen Vertrag zu erfüllen (unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts). b) Ausländische Staatsbürger, die nur kurzfristig nach Indien kommen, um Reparatur-, Garantie- oder Wartungsarbeiten in lokalen Unternehmen durchzuführen. c) Ausländische Ingenieure/Techniker, die nach Indien kommen, um Installationen und Inbetriebnahmen von Ausrüstungen/Maschinen/Werkzeugen in Erfüllung eines Liefervertrages solcher Ausrüstungen/Maschinen/Werkzeuge vorzunehmen. d) Ausländische Fachleute, die nach Indien kommen, um das Personal der indischen Firma auszubilden. e) Ausländisches Personal, das zum Zwecke der technischen Kundenbetreuung, Weitergabe von Know-How oder für sonstige Dienstleistungen entsandt wurde und für die die indische Firma Honorare oder Lizenzgebühren an die ausländische Unternehmung entrichtet. f) Ausländische Staatsbürger, die als Konsulent auf Vertragsbasis nach Indien kommen und für die die indische Firma eine bestimmte Vergütung entrichtet (nicht notwendigerweise in Form einer monatlichen Gehaltszahlung). g) Ausländische Künstler, die für die Ausübung regelmäßiger Vorführungen im Rahmen eines Arbeitsvertrages eines Hotels, Clubs oder einer anderen Organisation engagiert wurden. h) Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen, um eine Beschäftigung als Trainer oder Betreuer anzunehmen. i) Ausländische Sportler, die einen Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit mit indischen Sportklubs bzw. indischen Organisationen haben. j) Selbstständig tätige ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen, um technische, medizinische, kommerzielle, rechtliche oder andere hochqualifizierte Dienstleistungen als unabhängige Konsulenten anzubieten.
Einem ausländischen Staatsbürger, der zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Indien kommt, kann zunächst von der zuständigen indischen Vertretung im Ausland ein Arbeitsvisum bis zu einem Jahr gewährt werden. Eine allfällige – erstmalige- Verlängerung würde vom MHA (Ministry of Home Affairs) beurteilt werden. Weitere eventuelle Verlängerungen können von der Regierung des betreffenden Bundesstaates/Foreigners Registration Office bis zu einer Laufzeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum des Visums bewilligt werden. Ausländer mit einem Arbeitsvisum müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Ankunft beim Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office melden.
Antwort: a) Der ausländische Staatsbürger muss ein gültiges Reisedokument und eine gültige Wiedereinreiseerlaubnis besitzen, falls diese für das betreffende Land erforderlich ist. b) Der ausländische Staatsbürger muss Nachweise seiner Beschäftigung, seinen Vertrag oder Engagement des indischen Unternehmens oder der indischen Organisation vorlegen. c) Der ausländische Staatsbürger muss schriftliche Nachweise über seine Ausbildung und seine Fachkenntnisse erbringen.
Antwort: Nein. Ausländische Staatsbürger, die nach Indien kommen, um Projekte auszuführen bzw. Verträge zu erfüllen, müssen ein Arbeitsvisum beantragen.
Antwort: Nein.
Antwort: Indische Vertretungen können nach eigenem Ermessen Familienangehörigen eines ausländischen Staatsbürgers ein sogenanntes X-Visum gewähren (z.B. ein Dependent Visa), immer abhängig von den üblichen Sicherheitsüberprüfungen, vorausgesetzt die Familienangehörigen kommen für die Gewährung eines solchen Visums infrage).
Antwort: Indische Vertretungen können nach eigenem Ermessen Familienangehörigen eines ausländischen Staatsbürgers ein sogenanntes X-Visum gewähren (z.B. ein Dependent Visa). Die Gültigkeit dieses X-Visums kann an die Dauer des ursprünglichen Visums gebunden oder kürzer sein, falls die zuständige indische Vertretung dies als notwendig ansieht (ist abhängig von den üblichen Sicherheitsüberprüfungen, vorausgesetzt die Familienangehörigen kommen für die Gewährung eines solchen Visums infrage).
Antwort: Nein.
Antwort: Ja.
Antwort: Nein
Antwort: ein Arbeitsvisum
Antwort: ein Arbeitsvisum
Antwort: ein Arbeitsvisum