Erforderliche Dokumente Und Wichtige Informationen
Erforderliche Unterlagen für österreichische Staatsbürger
vollständig ausgefüllter Visumsantrag |
mind. noch 6 Monate gültiger Reisepass |
ein aktuelles Foto– s. "Fotospezifikationen" |
Kopien der indischen Visa aus einem ev. vorhandenen alten Reisepass |
Einkommens Beweis (Lohnzettel/Konto Auszug/Pension Bescheid) |
Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Passkopie der Eltern erforderlich. |
Weitere beizubringende Dokumente sind abhängig von der erforderlichen Visumskategorie. |
Visumsgebühr inkl. Bearbeitungsgebühr in bar bei direkter Einreichung in unseren Geschäftsräumen.. |
Sonstige Informationen
1. Im Normalfall werden Visa nur für Österreichische Staatsbürger ausgestellt. Nicht-Österreichische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Österreich benötigen einen entsprechenden Nachweis (Kopie des Meldezettels bzw. der Meldebestätigung, aus der die Erstanmeldung hervorgeht, sowie Kopie des aktuellen Meldezettels, sollte die Adresse abweichen). Im Falle, dass der Antragsteller über keinen Österreichischen Wohnsitz verfügt, kann dennoch ein Visum gewährt werden, wenn der Antragsteller zwingende Gründe dafür namhaft machen kann, warum er nicht bei der für seinen Wohnort zuständigen Indischen Vertretung ein Visum beantragt. Visa für nicht-österreichische Staatsbürger haben generell eine längere Bearbeitungszeit, da mit der Indischen Vertretung in ihrem Heimatland Rücksprache gehalten werden muss.
2. Der Visumsantrag kann mit den o.a. Unterlagen in den Geschäftsräumen des Visa Application Centers abgegeben.
3. Dem Antrag müssen der Original-Reisepass, Ein aktuelles Bild in Farbe (s. auch die Rubrik "Fotospezifikationen"), die Visumsgebühr in der angeführten Höhe sowie gegebenenfalls die angeführten Dokumente/Nachweise beiliegen. Bitte beachten Sie, dass Visumsgebühren im Visa Application Center nur in bar und nur in Euro angenommen werden können.Bankomat- oder Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Falls der Antragsteller minderjährig ist, muss dem Antrag auch eine Passkopie der Eltern beigelegt werden.
4. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrages mehrere Tage in Anspruch nehmen (z.B. bei nicht-österreichischen Staatsbürgern oder bei Visumskategorien, die eine Sondergenehmigung des Konsulats benötigen), verbleibt der Pass bei Ihnen, bis Ihr Antrag endgültig genehmigt wurde; erst danach kann der Pass erneut vorgelegt und zur Visumseintragung übergeben werden.
5. Die Entgegennahme des Visumsantrages und/oder die Bezahlung der Visumsgebühr garantiert nicht automatisch die Bewilligung des Visums. Die Ausstellung eines Visums, seine Kategorie und Dauer werden für jeden Fall individuell beurteilt.
6. Der Abholungstermin wird Ihnen nach erfolgter Genehmigung bekannt gegeben; für die Abholung benötigen Sie die ausgestellte Quittung. Sollten Sie eine Retournierung des Passes per Post wünschen, nehemen Sie mit uns Kontact auf. Das weitere Transportrisiko trägt der Antragsteller; weder die Botschaft noch das Visa Application Center haften für Verlust, Beschädigung oder Zustellungsverzögerung, nachdem die Sendung der Post übergeben wurde.
7. Visaanträge können zwar nach Eingang der Bearbeitungsgebühr zurückgezogen werden, die Gebühr selbst wird allerdings nicht ZURÜCKERSTATTET.
8. Wir ersuchen Sie, Ihren Visumsantrag mindestens zwei bis drei, aber höchstens sechs Wochen vor Reiseantritt einzureichen. Sowohl die Indische Botschaft als auch das Visa Application Center lehnen jede Haftung z.B. für verfallene Flugtickets ab.
9. Bitte beachten Sie, dass alle Visa vom Ausstellungstag an gültig sind und nicht etwa ab Einreise in Indien, und berücksichtigen Sie dies bei Angabe der gewünschten Visumsdauer.
10. Es obliegt dem Antragsteller, alle Bestandteile seines Visums nach Erhalt zu kontrollieren und gegebenenfalls umgehend eine Korrektur zu veranlassen. Sowohl die Indische Botschaft als auch das Visa Application Center lehnen jede Haftung für spätere Unannehmlichkeiten oder finanzielle Einbußen ab.
11. Reisende, die sich länger als 180 Tage durchgehend in Indien aufhalten wollen, werden ersucht, sich beim zuständigen Foreigners' Regional Registration Office zu melden. Inhaber von Journalistenvisa werden ersucht, bei Ankunft die External Publicity Division des Außenministeriums in New Delhi (weitere Details auf www.mea.gov.in) oder das Press Information Bureau of the Government of India (Details unter http://www.pib.nic.in) zu kontaktieren.
12. Da es im Normalfall nicht möglich ist, die Visumskategorie nach Einreise in Indien noch zu verändern, raten wir den Antragstellern, Ihren Aufenthaltszweck genau zu spezifizieren. Die Ausübung von Tätigkeiten, die sich mit der Visumskategorie nicht vereinbaren lassen, können zur sofortigen Aberkennung des Visums führen.
Erforderliche Unterlagen für nicht-österreichische Staatsbürger
Visumswerber, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sollten im Normalfall das Visum bei der zuständigen Indischen Vertretung in ihrem Herkunftsland beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Indische Botschaft in Wien aber auch ein kurzfristiges Visum gewähren. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bearbeitungsdauer aufgrund der Nachfrage bei der zuständigen Indischen Vertretung im Heimatland des Antragstellers erheblich verlängern kann.
vollständig ausgefüllter Visumsantrag |
mind. noch 6 Monate gültiger Reisepass |
ein aktuelles Foto– s. "Fotospezifikationen" |
Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Passkopie der Eltern erforderlich. |
Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Passkopie der Eltern erforderlich. |
Visumsgebühr inkl. Bearbeitungsgebühr in bar bei direkter Einreichungin unseren Geschäftsräumen |
Kopie des österreichischen Meldezettels mit dem Datum der Erstanmeldung in Österreich sowie des aktuellen Meldezettels, sollte die Adresse abweichen. |
Weitere beizubringende Dokumente sind abhängig von der erforderlichen Visumskategorie (siehe unten. |
ACHTUNG: Die Visumsdauer beginnt am Tag der Ausstellung und nicht ab Ankunft in Indien. Die Antragsteller werden ersucht, dies bei der Angabe der gewünschten Visumsdauer zu berücksichtigen.
Zusätzlich erforderliche Dokumente pro Visumskategorie
GESCHÄFTS-VISUM |
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STUDENTEN-VISUM |
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FORSCHUNGS-VISUM
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KONFERENZ-VISUM |
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ARBEITS-VISUM
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For more detailed information concerning Employment Visa please visit the ´Frequently asked questions'-section. |
JOURNALISTEN-VISUM
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